Gerne biete ich ebenfalls Rabattaktionen für Ihre Mitarbeiter bei einer Behandlung in meiner Praxis an.
Habe ich Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Zusammen können wir ein individuelles Konzept für Ihr Unternehmen erstellen.
Und noch eine gute Nachricht: Sie als Arbeitgeber haben die Möglichkeit die Behandlungen als Sachlohn mit bis zu maximal 50 Euro pro Monat (§ 8 Abs. 2 EstG) abzusetzen.